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Allgemeine Geschaeftsbedingungen von Leisentritt und Soehne
Nutzungsvereinbarung zwischen dem Nutzer ("Nutzer" bzw. "Sie") und
Leisentritt und Soehne: Bevor Sie diese Website nutzen, lesen Sie bitte die
nachfolgenden Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (im Folgenden: "Allgemeine
Geschaeftsbedingungen"). Die hier verbindlich vereinbarten Allgemeinen
Geschaeftsbedingungen gelten fuer das gesamte Leistungsangebot von
Leisentritt und Soehne schließen somit die Dienste der telefonischen
Beratung mit ein.
§ 1 Allgemeine
Hinweise
Leisentritt und Soehne stellt auf seine Internetseiten verschiedenste
Information hinsichtlich der Themen Versicherung, Bausparen, Finanz-
Geldanlage und Kredite zur Verfuegung. Diese Informationen werden
ausschließlich für Endverbraucher zur Verfuegung gestellt und sind fuer
diese kostenlos und unverbindlich. Jegliche gewerbliche / kommerzielle
Nutzung dieser Informationen, das Kopieren dieser Daten und Programme sowie
deren Weitergabe ist nicht gestattet. Eine nicht kommerzielle Nutzung durch
Endverbraucher ist diesen dagegen zulaessig.
Bei der
Berechnung der Tarife werden dem Nutzer die auf seine Angaben hin
optimierten Konditionen / Tarife der jeweiligen Versicherungs-
Finanzgesellschaften sowie Vereine angeboten. Diesbezueglich kann es
allerdings zu Umstaenden (z.B. Vermoegensauskuenfte, Vorschaeden, spezielle
Gefahrenumstaende usw.) kommen, bei denen die auf den Seiten von Leisentritt
und Soehne ausgewiesenen Konditionen / Tarife von denen des jeweiligen
Versicherungs- Finanzunternehmens und Vereins abweichen. Diesbezueglich kann
es sich um Aufschlaege aber auch Nachlaesse handeln. So ist dies
beispielsweise moeglich, wenn Sie in einer bestimmten Region oder einem
bestimmten Land wohnen, einem bestimmten Verein oder einer bestimmten
Berufgruppe angehoeren.
Wir sind zu
jeder Zeit um die Aktualitaet und Richtigkeit der Datengrundlage fuer die
hier zur Verfuegung gestellten Informationen bemueht. Leisentritt und Soehne
kann vor diesem Hintergrund aber keine Haftung und oder Gewaehr fuer diese
Informationen uebernehmen, es sei denn, Leisentritt und Soehne bzw. seine
gesetzlichen Vertreter oder dessen Erfuellungsgehilfen haben vorsaetzlich
oder grob fahrlaessig gehandelt. Es wird hiermit ausdruecklich darauf
hingewiesen, dass die Informationen auf den Seiten von Leisentritt und
Soehne unter keinen Umstaenden als Beratungsleistung zu verstehen sind. Die
hier dargestellten Angebote verstehen sich als kostenfrei und unverbindlich.
Sie koennen in keinem Fall im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages
oder einer anderen rechtsverbindlichen Vereinbarung geltend gemacht werden.
Weiterhin weist Leisentritt und Soehne jeden Nutzer ausdruecklich darauf
hin, dass in den jeweiligen Vergleichen / Angeboten nur eine begrenzte
Anzahl von Finanz- Versicherungsunternehmen und Vereine Tarifen und
Konditionen einbezogen sind. Somit kann es andere, weitere Angebote mit
teureren aber auch guenstigeren Tarifen / Konditionen geben.
§ 2
Versicherungsmaklerauftrag und Vollmacht
1. Geht bei
Leisentritt und Soehne ein Versicherungsantrag bzw. Deckungsauftrag ein, so
gilt ab dem Datum des Eingangs oder zu dem von dem Versicherungsnehmer bzw.
Antragsteller persoenlich gewuenschten Termin oder zu dem Termin den die
Gesellschaften und Vereine vorgeben (z. B. zum 1´ten des naechsten Monats
bei Kranken- Lebensversicherungen, Bausparvertraegen usw.) der nachfolgende
Einzelmaklervertrag als vereinbart:
a) Fuer die
Dauer dieser Vereinbarung ist Leisentritt und Soehne sowohl berechtigt als
auch verpflichtet, ausschließlich die jeweiligen beantragten Finanzanlagen,
Versicherungen sowie Mitgliedschaften zu betreuen und zu verwalten.
b) Leisentritt
und Soehne wird diesbezueglich eine Pruefung von laufenden Vertraegen
hinsichtlich Deckungskonzept und Umfang sowie der preislichen Relationen
vornehmen und gegebenenfalls Aenderungsvorschlaege unterbreiten.
c) Sollte eine
Aenderung (z.B. Kuendigung) fuer einen bestehenden Versicherungsvertrag
notwendig werden, so wird Leisentritt und Soehne den Versicherungsnehmer
bzw. Antragsteller hierueber informieren.
d) Des weiteren
wird Leisentritt und Soehne bevollmaechtigt gegenueber Dritten auch
Willenserklaerungen (z. B. Kuendigungen) und sonstige Erklaerungen (z. B.
Mahnungen und Risikoanzeigen) im Namen des Versicherungsnehmers bzw.
Antragstellers abzugeben. Ferner wird Leisentritt und Soehne bevollmaechtigt
Untermandate an weitere Makler bzw. Maklerzusammenschluesse zu vergeben und
Erklaerungen der jeweiligen Vereine, sowie der Finanz- und
Versicherungsgesellschaften als Bevollmaechtigter entgegenzunehmen.
e) Weiterhin
wirkt Leisentritt und Soehne bei der Erfassung, Meldung und Abwicklung von
Schadensfaellen bzw. Versicherungsfaellen mit.
f) Leisentritt
und Soehne erhaelt von den Versicherungs- und Finanzgesellschaften sowie
Vereinen und Bausparkassen fuer die vermittelten und betreuten Vertraege
eine Courtage (Leistungsverguetung). Der Versicherungsnehmer bzw.
Antragsteller schuldet Leisentritt und Soehne fuer dessen Dienste keine
Zahlungen, es sei denn es wird ausdruecklich etwas anderes vereinbart.
g) Nimmt der
Nutzer eine auf den Internetseiten von Leisentritt und Soehne offerierte
Leistung ohne Beratung durch Leisentritt und Soehne. in Anspruch, so kann
ein etwaiger Schaden, der durch den Beratungsverzicht (mit-) verursacht ist,
nicht gegen Leisentritt und Soehne geltend gemacht werden.
h) Bezueglich
der Erfuellung der wesentlichen Maklerpflichten haftet Leisentritt und
Soehne innerhalb der Berufshaftpflicht bis maximal 1.200.000 €. Hinsichtlich
der Erfuellung von Nebenleistungen, auch solche die von Erfuellungsgehilfen
erbracht werden, ist die Haftung von Leisentritt und Soehne dem Grunde nach
auf Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit sowie der Hoehe nach auf den
vorhersehbaren Schaden beschraenkt.
j) Leisentritt
und Soehne wird die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
beachten. Insofern es in diesem Zusammenhang notwendig ist,
Versicherungsschutz und Finanzanlagen sowie Mitgliedschaften zu beschaffen
sowie Vertraege durchzufuehren, wird Leisentritt und Soehne die notwendigen
Daten speichern, an Versicherungsgeschellschaften, Finanzunternehmen und
Vereine weiterleiten bzw. aendern und oder loeschen bzw. loeschen lassen.
2. Fuer die
Kuendigung von Vertraegen gilt nachfolgende Vereinbarung:
a) Die zwischen
Leisentritt und Soehne und dem Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller
vereinbarte Zusammenarbeit kann jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist
und ohne Angabe von Gruenden beendet werden. Der Makler verzichtet auf eine
Kuendigung zur Unzeit (Unzeit = zum Nachteil des Kunden).
b) Im Falle des
Todes des Maklers wird der Vertrag mit den zukünftigen Rechtsnachfolgern
fortgesetzt. Der Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller kann den
Maklerauftrag in diesem Fall, wie sonst auch, mit sofortiger Wirkung
kuendigen.
c) Werden an
bestehenden Vertraegen Aenderungen durch einen Dritten z. B. Finanz-
Versicherungsmakler, Fachleuten bzw. den Versicherungsnehmer bzw.
Antragsteller selbst durchgefuehrt, so muss Leisentritt und Soehne hierüber
in Kenntnis gesetzt werden.
d) Bei der
Kuendigung von Mitgliedschaften, Versicherungs- und Finanzvertraegen sind
die Fristen der jeweiligen Vereinbarung / Versicherungspolice einzuhalten.
§ 3 Externe
Links
Die auf den
Internetseiten von Leisentritt und Soehne dargestellten Links werden dem
Nutzer ausschließlich als Service zur Verfuegung gestellt. Leisentritt und
Soehne selbst kontrolliert lediglich die eigens erstellten Tabellen:
LeisentrittTabelle,
die verlinkten Internetseiten nicht und ist fuer deren Inhalte weder
verantwortlich noch – etwa bei Fehlauskuenften haftbar. Die Darstellung von
Links zu solchen Internetseiten auf den Internetseiten von Leisentritt und
Soehne beinhaltet weder eine Billigung des Inhalts solcher Internetseiten
noch eine Verbindung mit deren Betreibern.
§ 4 Sonstiges
Falls sich eine
Vorschrift dieser Vereinbarung dem geltenden Recht zufolge als ungueltig
oder nicht durchsetzbar herausstellen sollte, wird die ungueltige oder nicht
durchsetzbare Bestimmung durch eine solche gueltige, durchsetzbare
Bestimmung ersetzt, die der Absicht der urspruenglichen Bestimmung am
naechsten kommt. Die uebrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberuehrt.
Von diesen
Allgemeinen Geschaeftsbedingungen abweichende Vereinbarungen beduerfen stets
der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann hierbei wiederum nur
schriftlich abgewichen werden.
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