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Allgemeine Geschaeftsbedingungen von Leisentritt und Soehne

Nutzungsvereinbarung zwischen dem Nutzer ("Nutzer" bzw. "Sie") und Leisentritt und Soehne: Bevor Sie diese Website nutzen, lesen Sie bitte die nachfolgenden Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (im Folgenden: "Allgemeine Geschaeftsbedingungen"). Die hier verbindlich vereinbarten Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer das gesamte Leistungsangebot von Leisentritt und Soehne schließen somit die Dienste der telefonischen Beratung mit ein.

§ 1 Allgemeine Hinweise

Leisentritt und Soehne stellt auf seine Internetseiten verschiedenste Information hinsichtlich der Themen Versicherung, Bausparen, Finanz- Geldanlage und Kredite zur Verfuegung. Diese Informationen werden ausschließlich für Endverbraucher zur Verfuegung gestellt und sind fuer diese kostenlos und unverbindlich. Jegliche gewerbliche / kommerzielle Nutzung dieser Informationen, das Kopieren dieser Daten und Programme sowie deren Weitergabe ist nicht gestattet. Eine nicht kommerzielle Nutzung durch Endverbraucher ist diesen dagegen zulaessig.

Bei der Berechnung der Tarife werden dem Nutzer die auf seine Angaben hin optimierten Konditionen / Tarife der jeweiligen Versicherungs- Finanzgesellschaften sowie Vereine angeboten. Diesbezueglich kann es allerdings zu Umstaenden (z.B. Vermoegensauskuenfte, Vorschaeden, spezielle Gefahrenumstaende usw.) kommen, bei denen die auf den Seiten von Leisentritt und Soehne ausgewiesenen Konditionen / Tarife von denen des jeweiligen Versicherungs- Finanzunternehmens und Vereins abweichen. Diesbezueglich kann es sich um Aufschlaege aber auch Nachlaesse handeln. So ist dies beispielsweise moeglich, wenn Sie in einer bestimmten Region oder einem bestimmten Land wohnen, einem bestimmten Verein oder einer bestimmten Berufgruppe angehoeren.

Wir sind zu jeder Zeit um die Aktualitaet und Richtigkeit der Datengrundlage fuer die hier zur Verfuegung gestellten Informationen bemueht. Leisentritt und Soehne kann vor diesem Hintergrund aber keine Haftung und oder Gewaehr fuer diese Informationen uebernehmen, es sei denn, Leisentritt und Soehne bzw. seine gesetzlichen Vertreter oder dessen Erfuellungsgehilfen haben vorsaetzlich oder grob fahrlaessig gehandelt. Es wird hiermit ausdruecklich darauf hingewiesen, dass die Informationen auf den Seiten von Leisentritt und Soehne unter keinen Umstaenden als Beratungsleistung zu verstehen sind. Die hier dargestellten Angebote verstehen sich als kostenfrei und unverbindlich. Sie koennen in keinem Fall im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages oder einer anderen rechtsverbindlichen Vereinbarung geltend gemacht werden. Weiterhin weist Leisentritt und Soehne jeden Nutzer ausdruecklich darauf hin, dass in den jeweiligen Vergleichen / Angeboten nur eine begrenzte Anzahl von Finanz- Versicherungsunternehmen und Vereine Tarifen und Konditionen einbezogen sind. Somit kann es andere, weitere Angebote mit teureren aber auch guenstigeren Tarifen / Konditionen geben.

§ 2 Versicherungsmaklerauftrag und Vollmacht

1. Geht bei Leisentritt und Soehne ein Versicherungsantrag bzw. Deckungsauftrag ein, so gilt ab dem Datum des Eingangs oder zu dem von dem Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller persoenlich gewuenschten Termin oder zu dem Termin den die Gesellschaften und Vereine vorgeben (z. B. zum 1´ten des naechsten Monats bei Kranken- Lebensversicherungen, Bausparvertraegen usw.) der nachfolgende

 

Einzelmaklervertrag als vereinbart:

a) Fuer die Dauer dieser Vereinbarung ist Leisentritt und Soehne sowohl berechtigt als auch verpflichtet, ausschließlich die jeweiligen beantragten Finanzanlagen, Versicherungen sowie Mitgliedschaften zu betreuen und zu verwalten.

b) Leisentritt und Soehne  wird diesbezueglich eine Pruefung von laufenden Vertraegen hinsichtlich Deckungskonzept und  Umfang sowie der preislichen Relationen vornehmen und gegebenenfalls  Aenderungsvorschlaege unterbreiten.

c) Sollte eine Aenderung (z.B. Kuendigung) fuer einen bestehenden Versicherungsvertrag notwendig werden, so wird Leisentritt und Soehne den Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller hierueber informieren.

d) Des weiteren wird Leisentritt und Soehne bevollmaechtigt  gegenueber Dritten auch Willenserklaerungen (z. B. Kuendigungen) und sonstige Erklaerungen (z. B. Mahnungen und Risikoanzeigen) im Namen des Versicherungsnehmers bzw. Antragstellers abzugeben. Ferner wird Leisentritt und Soehne bevollmaechtigt Untermandate an weitere Makler  bzw. Maklerzusammenschluesse zu vergeben und Erklaerungen der jeweiligen Vereine, sowie der Finanz- und Versicherungsgesellschaften als Bevollmaechtigter entgegenzunehmen.

e) Weiterhin wirkt Leisentritt und Soehne bei der Erfassung, Meldung und Abwicklung von Schadensfaellen bzw. Versicherungsfaellen mit.

f) Leisentritt und Soehne erhaelt von den Versicherungs- und Finanzgesellschaften sowie Vereinen und Bausparkassen fuer die vermittelten und betreuten Vertraege eine Courtage (Leistungsverguetung). Der Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller schuldet Leisentritt und Soehne fuer dessen Dienste keine Zahlungen, es sei denn es wird ausdruecklich etwas anderes vereinbart.

g) Nimmt der Nutzer eine auf den Internetseiten von Leisentritt und Soehne offerierte Leistung ohne Beratung durch Leisentritt und Soehne. in Anspruch, so kann ein etwaiger Schaden, der durch den Beratungsverzicht (mit-) verursacht ist, nicht gegen Leisentritt und Soehne geltend gemacht werden.

h) Bezueglich der Erfuellung der wesentlichen Maklerpflichten haftet Leisentritt und Soehne innerhalb der Berufshaftpflicht bis maximal 1.200.000 €. Hinsichtlich der Erfuellung von Nebenleistungen, auch solche die von Erfuellungsgehilfen erbracht werden, ist die Haftung von Leisentritt und Soehne dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit sowie der Hoehe nach auf den vorhersehbaren Schaden beschraenkt.

j) Leisentritt und Soehne wird die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachten. Insofern es in diesem Zusammenhang notwendig ist, Versicherungsschutz und Finanzanlagen sowie Mitgliedschaften zu beschaffen sowie Vertraege durchzufuehren, wird Leisentritt und Soehne die notwendigen Daten speichern, an Versicherungsgeschellschaften, Finanzunternehmen und Vereine weiterleiten bzw. aendern und oder loeschen bzw. loeschen lassen.

2. Fuer die Kuendigung von Vertraegen gilt nachfolgende Vereinbarung:

a) Die zwischen Leisentritt und Soehne und dem Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller vereinbarte Zusammenarbeit kann jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gruenden beendet werden. Der Makler verzichtet auf eine Kuendigung zur Unzeit (Unzeit = zum Nachteil des Kunden).  

b) Im Falle des Todes des Maklers wird der Vertrag mit den zukünftigen Rechtsnachfolgern fortgesetzt.  Der Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller kann den Maklerauftrag in diesem Fall, wie sonst auch, mit sofortiger Wirkung kuendigen.

c) Werden an bestehenden Vertraegen Aenderungen durch einen Dritten z. B. Finanz- Versicherungsmakler, Fachleuten bzw. den Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller selbst durchgefuehrt, so muss Leisentritt und Soehne hierüber in Kenntnis gesetzt werden.

d) Bei der Kuendigung von Mitgliedschaften, Versicherungs- und Finanzvertraegen sind die Fristen der jeweiligen Vereinbarung / Versicherungspolice einzuhalten.

§ 3 Externe Links

Die auf den Internetseiten von Leisentritt und Soehne dargestellten Links werden dem Nutzer ausschließlich als Service zur Verfuegung gestellt. Leisentritt und Soehne selbst kontrolliert lediglich die eigens erstellten Tabellen: LeisentrittTabelle, die verlinkten Internetseiten nicht und ist fuer deren Inhalte weder verantwortlich noch – etwa bei Fehlauskuenften haftbar. Die Darstellung von Links zu solchen Internetseiten auf den Internetseiten von Leisentritt und Soehne beinhaltet weder eine Billigung des Inhalts solcher Internetseiten noch eine Verbindung mit deren Betreibern.

§ 4 Sonstiges

Falls sich eine Vorschrift dieser Vereinbarung dem geltenden Recht zufolge als ungueltig oder nicht durchsetzbar herausstellen sollte, wird die ungueltige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine solche gueltige, durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der Absicht der urspruenglichen Bestimmung am naechsten kommt. Die uebrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberuehrt.

Von diesen Allgemeinen Geschaeftsbedingungen abweichende Vereinbarungen beduerfen stets der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann hierbei wiederum nur schriftlich abgewichen werden.

 

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